Konzept der Wohngemeinschaft für Demenzkranke

Seit Herbst 2014 gibt es in Sundern eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenzerkrankungen. In dem speziell zu diesem Zweck geplanten zweigeschossigen Altbau ( ca. 300 m²) gibt es es 7 Zimmer, entsprechend 3 Nasszellen sowie 2 Gemeinschaftsräume und eine große Küche. Das ganze Haus ist rollstuhlgerecht und mit einem Aufzug ausgestattet. Aus den Gemeinschaftsräumen können die Bewohner direkt in den Garten gehen, der speziell für die Bedürfnisse von Demenzerkrankten ausgerichtet ist. Die einzelnen Zimmer sind mindestens 16 m²; groß und sollen selbst mit gewohntem Mobiliar gestaltet und eingerichtet werden.

Der Pflegedienst koordiniert, soweit von den Bewohnern gewünscht, das Zusammenleben im Haus und berät und unterstützt, speziell in der Anfangsphase, die Angehörigen bei allen Entscheidungen. Das Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft erlaubt und fördert die Beteiligung der an Demenz Erkrankten an allen Verrichtungen des Alltags. Dies beinhaltet nicht nur den Erhalt motorischer und kognitiver Ressourcen, sondern vermeidet zudem Tendenzen zum Rückzug, Apathie und Depression. Ziel ist es, selbständiges Wohnen mit bedarfsgerechten Hilfen zu verbinden. Der Grundgedanke der Wohngemeinschaft besteht darin, soviel Selbständigkeit wie möglich zu erhalten und soviel Betreuung wie erforderlich zu bieten. Der Wohncharakter und nicht die pflegerische Versorgung steht im Vordergrund. Der Leitgedanke, durch offene Gemeinschaftsräume Orientierungspunkte zu finden und gleichzeitig Geborgenheit zu vermitteln, muss Voraussetzung sein. Unverzichtbar ist die großzügige Gartenanlage, so dass "draußen und drinnen" direkt erfahrbar sind. Die Gemeinschaftsräume sollen durch die Mietergemeinschaft aus eigenem Möbelbestand eingerichtet werden. Die Grundausstattung für die Bäder und die Küche gehören zur Grundausstattung des Wohnhauses.

Wichtig ist die sorgfältige Einrichtung der Küche, um demenziell erkrankten Menschen die Orientierung zu erleichtern, sodass sie so selbständig wie möglich an Küchenarbeiten teilnehmen können. Die Nebenkosten für das Wohnhaus werden anteilmäßig umgelegt. Das gleiche gilt für die Kosten der Lebensmittel und der hauswirtschaftlichen Bedarfsgüter. Es findet ein individuelles Wohnen in einer Wohngemeinschaft statt. Die Kosten der Pflege und Krankenpflege werden nach dem individuellen Bedarf abgestimmt und mit einem Pflegedienst abgerechnet. Die Mieter und Mieterinnen des Wohnhauses stehen im Mittelpunkt. Das Wohnhaus ist ein Raum des gemeinsamen Lebens.

Die täglich wiederkehrenden Abläufe schaffen Gewohnheiten und Vertrauen. Jeder Tag soll etwas Besonderes sein. Das tägliche Leben in der Wohngemeinschaft muss, ausgerichtet auf die demenziell erkrankten Bewohner, durch eindeutige Strukturen unterstützt werden. Der Erhalt der Tagesstruktur wird z. B. durch einen immer wiederkehrenden Tätigkeitsplan, jeweils abgestimmt auf den/ die einzelnen Bewohner, umgesetzt.

Regelmäßig sich wiederholende Tätigkeiten sind: Aufstehen, Waschen und Anziehen, Frühstücksvorbereitung, Frühstück, Vorbereitung des Mittagessens, Mittagessen, Ruhepause, Kaffeetrinken, etc. Die Kerntätigkeiten schaffen ein Bindeglied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Weiterhin werden Ressourcen und kognitive Fähigkeiten des einzelnen Bewohners durch die tägliche Wiederholung der Tätigkeiten unterstützt und gefördert. Dabei ist es wichtig, die Ressourcen richtig einzuschätzen und die Tätigkeiten darauf abzustimmen. So können die Aufgaben bewältigt werden und Erfolge ermöglicht werden. Erfolge stärken das Selbstbewusstsein und erhöhen die Freude an den Tätigkeiten. Diese haben einen freiwilligen Charakter.

Angehörige können und sollen an kleinen Aufgaben teilnehmen oder mithelfen, wenn sie dies wünschen. Sie sind informiert, was in der Wohngemeinschaft passiert. Dies kann eine Grundlage für Informationen, Transparenz und Vertrauen sein. Es gilt nicht nur eine Gemeinschaft innerhalb des Hauses zu bilden, sondern auch eine Öffnung nach außen zu schaffen. Alltägliche Aktivitäten sind Marktbesuche, regelmäßige Einkäufe in den Geschäften der Stadt, Spaziergänge sowie das Aufsuchen von Dienststellen, Ärzten etc., soweit das noch möglich ist. Sinn dieser Tätigkeiten ist es, den jahrelang eingeübten Alltag mit seinen vielseitigen Erfahrungen neu zu erleben und zu gestalten. Die Angehörigen der Mieter /-innen werden in die Lebensgestaltung mit eingebunden. Besuche sind jederzeit möglich und erwünscht. Die Wohngemeinschaft ist auf die Unterstützung der Angehörigen angewiesen. Sie ergänzen die personellen Ressourcen durch Teilnahme an Außenaktivitäten. Auch Freunde und Bekannte werden gern gesehen. Da das Wohnhaus Lebensraum ist, sollten auch Besuche normale Strukturelemente des täglichen Lebens sein.

Ein wichtiger Baustein der Betreuung von demenziell Erkrankten ist die Körperpflege und die Behandlungspflege.
Die angesprochene Personengruppe erhält zumeist Pflegeversicherungsleistungen. Die Grund- und Behandlungspflege wird durch den ambulanten Pflegedienst durchgeführt. Die Einsätze werden nach den Gewohnheiten des einzelnen ausgerichtet. Aktivierende Pflege ist ein wesentlicher Baustein des Konzeptes. Wir achten insbesondere auf fachliche Qualifikation zu der Arbeit in der WG.

In der Wohngemeinschaft werden eingesetzt:

  • Altenpfleger/innen
  • Hauswirtschafterinnen
  • Betreuungskräfte
  • Pflegeassistenten
  • etc.
Die Aufsicht obliegt der Pflegedienstleitung. Eine regelmäßige Beratung vor Ort ist gewährleistet. Diese erfolgt bei Bedarf oder durch kontinuierliche Sprechzeiten. Dort gibt bei es bei Fragen zu alltagspraktischen Hilfen, bei Pflegebedürftigkeit sowie zur Wohnsituation, Auskunft. Aktuelle Freizeitangebote sind allen Mieterinnen und Angehörigen und Betreuern zugänglich und werden kontinuierlich gemeinsam erarbeitet.


Es gibt zwei Arten von Verträgen, welche Sie mit uns schließen können:

Grundservice

Der Vertrag für die Leistungen des Grundservice ist an den Mietvertrag gekoppelt und der Mieter schließt diesen Vertrag mit dem Vermieter ab. Durch die Leistungen des Grundservice sollen die Mieter unterstützt werden, ihr Leben individuell und selbständig in der Wohngemeinschaft zu führen.

Der Grundservice umfasst die Leistungsbereiche Betreuung und Persönlicher Service. Hierzu zählen insbesondere folgende Leistungen: Bereitstellen eines Hausnotrufs mit mobilem Funksender mit einer 24-stündigen Verbindung zu einer Einsatzzentrale. Eine kompetente Betreuung -/ Kontaktperson mit sozialpflegerischen Kenntnissen und Erfahrungen ist 24 Stunden in der Wohngemeinschaft erreichbar.

Zudem wird eine persönliche Beratung vor Ort angeboten. Die Sprechzeit ist montags von 10.00 h – 15.00 h oder nach Vereinbarung.

Die Betreuung und Beratung umfasst im Besonderen:

  • Fragen zur alltäglichen Lebensführung und allgemeinen Hilfemöglichkeiten
  • Information über aktuelle Dienstleistungs- und Freizeitangeboten
  • Beratung und Vermittlung von individuellen gewünschten Wahlleistungen, wie beispielsweise: Hausnotrufdienst, kleinere Reparaturen, soziale Kontakte, hauswirtschaftliche Leistungen, Hilfe beim Umgang mit Behörden und vieles mehr.

Wahlleistungen

  • Pflegerische Grund- und Behandlungspflege
  • Verhinderungspflege
  • Fahr,- und Begleitdienste
  • Botengänge
  • Vermittlung von Friseurdiensten
  • Vermittlung von Fuß- und Nagelpflege
  • usw.
Diese Leistungen werden im Bedarfsfall vertraglich vereinbart zwischen dem Mieter und dem Pflegedienst Der Pflegedienst wird ständig bestrebt, seine Qualität zu verbessern. In der Wohngemeinschaft ist der Bewohnerverein der Partner in der Qualitätssicherung, es gibt regelmäßige Treffen mit den Bewohnern bzw. Angehörigen und Betreuern.

Die Betreuung umfasst:
Ein eigenes Konzept zur Erbringung von Betreuungsleistungn und Grundsätze über Beschäftigungsangebote. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen, Waschen, Bügeln usw. werden durch eine Hauswirtschafterin gewährleistet.

Die Wohngemeinschaft kann den Pflegedienst durch den Hausnotrufdienst 24 Std. erreichen. Der Bereitschaftsdienst wird von einer Pflegefachkraft ausgeführt, die bei pflegerischen Notfällen immer erreichbar ist. Eine Präsenzkraft wird von 20.00 h – 06.00 h in der Hausgemeinschaft leben. (ca.11 Std.)

Betreuungskräfte sind von 14.00 h – 18.00 h im Haus tätig.
Eine Hauswirtschafterin wird tägl. von 06.30 h – 14.00 vor Ort sein.
Der Pflegedienst erbringt seine Leistungen wie von ärztlicher Seite verordnet.

Eine Pflegefachkraft und eine Pflegekraft werden morgens, mittags und abends die pflegerischen und behandlungspflegerischen Leistungen erbringen. Der Pflegedienst ist mit einem 24 Std. Bereitschaftsdienst jederzeit zu erreichen.